Ihre Immobilie ist es wert!

Wertermittlung – kompetent, zuverlässig, kurzfristig – und immer objektiv und neutral

Ob Immobilienkauf oder -verkauf, Vermögensauseinandersetzungen wie z.B. Erbschaftregelungen, Schenkungen, Übertragungen an die Kinder oder in Betreuungsangelegenheiten, oder Scheidung: ein Verkehrswertgutachten nach den gesetzlichen Vorgaben und anerkannten Grundsätzen ist eine sichere und gerichtsfeste Grundlage für Ihre Verhandlungen.

In Kooperation mit: Vermessungsbüro Haase & Bette GbR, Theaterstr. 16, 30159 Hannover

Meine Leistungen

Verkehrswert­gutachten

Verkehrswertgutachten bei Kauf oder Verkauf einer Immobilie

Mit einem Verkehrswertgutachten gebe ich Ihnen die notwendigen Informationen darüber an die Hand, ob der angebotene Kaufpreis angemessen ist. Es wird der Preis ermittelt, der mit großer Wahrscheinlichkeit im nächsten Verkaufsfall zu erzielen wäre. Sie verfügen damit über eine sichere Grundlage bei den  Kaufpreisverhandlungen und den Finanzierungsgesprächen mit Ihrer Bank.

 

Verkehrswertgutachten bei Vermögensauseinandersetzungen

Sind Grundstücke und Immobilien Bestandteil einer Erbschaft oder Schenkung, so gibt Ihnen ein Verkehrswertgutachten Sicherheit über die Höhe des übertragenen Vermögenswertes. Bei Gesprächen und Verhandlungen mit den Beteiligten und auch dem Finanzamt (Erbschafts- und Schenkungssteuer) liefere ich Ihnen mit einem Verkehrswertgutachten eine zuverlässige Verhandlungsgrundlage.

In Betreuungsangelegenheiten ist eine objektive Einschätzung der Vermögenswerte wichtig. Mit der Verkehrswertermittlung von Grundstücken und Immobilien halten Sie ein gerichtsfestes Gutachten in den Händen.

In Scheidungsverfahren sind Vermögenswerte ein sensibles Thema. Mit einer Verkehrswertermittlung nach den gesetzlichen Vorgaben berechne ich Ihnen den Wert der Immobilien zu bestimmten Stichtagen.

Kurzgutachten

Kurz- oder Kompaktgutachten, Schätzung des Marktwertes

Sie sind sich als Käufer / Verkäufer einer Eigentumswohnung oder eines Ein- oder Zweifamilienhauses weitestgehend über die Vertragskonditionen einig und wollen eine Bestätigung für die Angemessenheit und Marktrelevanz des Kaufpreises?  Dann erstelle ich Ihnen ein Kurz- oder Kompaktgutachten.

Sie benötigen für familieninterne Regelungen (Erbschaft, Verkäufe innerhalb der Familie) eine Vermögensübersicht? Dann kann auch hier ein Kompaktgutachten ausreichen

Das Kurz- oder Kompaktgutachten ersetzt kein gerichtsfestes Vollgutachten. Ein Ortstermin ist auch hier verpflichtend. In einem persönlichen Gespräch berate ich Sie gern über diese Form der sachverständigen Immobilienbewertung.

Wohnraum­vermessung

Wohnraumvermessung, Wohnflächenberechnung

Die Wohnfläche ist, nach den Regeln der Wohnflächenverordnung, die anrechenbare Grundfläche der Räume, die ausschließlich zur Wohnung gehören. Somit ist nicht jede Fläche einer Immobilie zur Wohnfläche hinzuzurechnen.

Als Vermieter benötigen Sie eine vorschriftsmäßige Berechnung der Wohnfläche als Grundlage für die Festlegung der Miete und ggfls. der anteiligen Nebenkosten?

Die Bank oder das Finanzamt verlangt von Ihnen eine Wohnflächenberechnung wegen Finanzierung oder Grundsteuer?

Ich erstelle für Sie das Aufmaß und die Wohnflächenberechnung. Sie erhalten eine tabellarische Zusammenstellung der Einzel- und Gesamtflächen mit Unterschrift und Stempel.

Zusätzlich sind auch Grundrisszeichnungen, Ansichten und Schnitte mit einfacher Vermassung, z.B. für eine Abgeschlossenheitserklärung möglich.

Am Anfang steht immer das persönliche Gespräch, um herauszufinden, wie ich Ihnen behilflich sein kann.

Beleihungswert­ermittlung

Beleihungswertermittlung nach Pfandbriefgesetz und Beleihungswertermittlungsverordnung

Die Kreditinstitute sind verpflichtet, den Beleihungswert vor der Vergabe von Realkrediten ermitteln zu lassen. Der Beleihungswert ist kein Verkehrswert, sondern soll den nachhaltigen Wert einer Immobilie über den gesamten Zeitraum der Beleihung (Hypothek) widerspiegeln.

Für den sogenannten Kleindarlehensbereich bis 600.000 € erstelle ich Beleihungswertgutachten nach den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben.

Ihr sachver­ständiger Partner
in Werter­mittlungs­fragen:

Dipl.-Ing. Thomas Bette

Meine persönlichen Qualifikationen:

Als DEKRA zertifizierter Sachverständiger Immobilienbewertung D1Plus erstelle ich für Sie Verkehrswertgutachten für Standardimmobilien: Ein- und Zweifamilienhäuser, Wohnungs- und Teileigentum, Reihenhäuser, Erbbaurechte, sowie Rechte und Belastungen (z.B. Nießbrauch, Wohnungsrechte, Leitungsrechte). Die Beleihungswertermittlung im Rahmen der Hausfinanzierung gehört ebenso zu meinem Leistungsangebot.

Als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur für das Land Niedersachsen berate ich Sie in allen Kataster- Liegenschaftsfragen, erstelle Lagepläne zum Bauantrag, führe für Sie amtliche Vermessungen zur Grundstücksbildung durch, berate Sie bei der Erklärung von Baulasten und arbeite dabei mit Ihrem Architekten und Bauträger sowie den beteiligten Behörden Hand in Hand.

Als Vermessungsingenieur und Beratender Ingenieur führe ich für Sie alle Vermessungsarbeiten rund um die Erstellung Ihrer Immobilie durch.

Kooperationen | Mitgliedschaften | Berufsverbände

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